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Geschäftsstelle Zingerleweg 13a 030 754 39 06 80 · info@acs-b.de
Aktiv-City-Sport
Berlin e. V.
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Reisebedingungen

Stand: 17.09.2026 · Fassung 2026-09-17-entwurf

Entwurfsstand

Diese Fassung ist ein Entwurf des Vorstands und wird vor dem Livegang anwaltlich geprüft.

Veranstalter

Aktiv-City-Sport Berlin e. V., Zingerleweg 13a, 14089 Berlin. Telefon 030 754 39 06 80, E-Mail info@acs-b.de.

Wie der Vertrag zustande kommt

Mit dem Absenden der Anfrage bietet ihr uns den Abschluss eines Reisevertrags an. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Anfrage per E-Mail bestätigen. Mit der Reisebestätigung bekommt ihr den Link zu eurem Sicherungsschein; erst dann wird die Anzahlung fällig. Bei Minderjährigen melden die Sorgeberechtigten an.

Zahlung

Anzahlung 150,00 € je Person nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Link zum Sicherungsschein, bis zu dem Datum, das in der Reisebestätigung steht. Restzahlung 21 Tage vor Reisebeginn. Bei Buchungen innerhalb von 21 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

Kundengeldabsicherung

Der Verein hat die Kundengeldabsicherung für diese Saison noch nicht hinterlegt. Bis dahin nehmen wir über die Website keine Anfragen an und verlangen keine Zahlung.

Rücktritt und Stornokosten

Ihr könnt jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Es gelten diese Pauschalen vom Reisepreis:

Stornostaffel
Zeitpunkt des RücktrittsPauschale
bis zum 40. Tag vor Reisebeginn25 %
ab dem 39. bis zum 22. Tag40 %
ab dem 21. bis zum 7. Tag60 %
ab dem 6. Tag75 %
bei Nichtantritt90 %

Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung; sie ist nicht im Preis enthalten.

Umbuchung und Ersatzperson

Eine Umbuchung, zum Beispiel auf eine andere Fahrt der Saison, ist bis zum 60. Tag vor Reisebeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € möglich, soweit dort Plätze frei sind.

Statt zurückzutreten, könnt ihr eine Ersatzperson benennen (§ 651e BGB). Sagt uns das per E-Mail oder schriftlich; spätestens sieben Tage vor Reisebeginn ist die Erklärung in jedem Fall rechtzeitig. Wir können widersprechen, wenn die Ersatzperson die Voraussetzungen der Fahrt nicht erfüllt, etwa das Mindestalter. Für den Reisepreis und die angemessenen Mehrkosten, die uns durch den Wechsel tatsächlich entstehen, haften ihr und die Ersatzperson gemeinsam (als Gesamtschuldner). Die Mehrkosten weisen wir nach.

Voraussetzungen

Mindestalter 8 Jahre am Abfahrtstag. Eine gültige Auslandskrankenversicherung ist Voraussetzung für die Teilnahme. Für die Fahrt gilt das deutsche Jugendschutzgesetz, auch wenn das Recht am Reiseort abweicht.

Mindestteilnehmerzahl

Ob für eine Fahrt eine Mindestteilnehmerzahl gilt und bis wann wir absagen, wenn sie nicht erreicht wird, steht bei jeder Fahrt unter „Gut zu wissen“ (Übersicht der Fahrten). Sagen wir deshalb ab, erstatten wir den eingezahlten Reisepreis unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen.

Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht.